Grundausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson
Als Arbeitgeber sind Sie vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, entsprechend der Betriebsgröße Sicherheitsvertrauenspersonen zu bestellen. Dies steht im § 10 im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz.
Sicherheitsvertrauenspersonen sind zu bestellen, wenn mehr als 10 Personen beschäftigt werden. Die Funktionsperiode dauert vier Jahre. Vor Ablauf müssen die Sicherheitsvertrauenspersonen erneut bestellt werden.
Die Aufgabe einer Sicherheitsvertrauensperson besteht darin, den Arbeitgeber in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zu unterstützen.
Personen, die als Sicherheitsvertrauensperson bestellt werden, haben die notwendigen persönlichen und fachlichen Voraussetzung (gemäß SVP-VO § 4 Abs. 2) zu erfüllen und müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Zusätzlich zur Grundausbildung haben Arbeitgeber der Sicherheitsvertrauenspersonen die Möglichkeit zu geben, Fachkenntnisse zu erwerben und zu erweitern.
Inhalt der Grundausbildung
- Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes
- Grundsätze der Gefahrenverhütung
- Verantwortungen im Betrieb
- Grundlagen der Rechtsprechung
- Gesetze und Vorschriften
- Evaluierung
- Behörden und Institutionen
Dauer und Investition
Die Ausbildung erfolgt nach den Vorschriften der SVP-Verordnung.
Die Investitionskosten sind als Einzelpreis pro Person angegeben und verstehen sich inkl. Lernunterlagen und Teilnahmebestätigung für das Arbeitsinspektorat.
Grundausbildung Sicherheitsvertrauensperson: € 320,- inkl. MwSt. (€ 266,67 netto)