GWB Weiterbildung C95 / D95
Personen, die beruflich im Güter- oder Personenverkehr beschäftigt sind und diesen Beruf weiterhin gewerblich ausüben wollen, benötigen einen Nachweis der Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 35 Stunden (5 Module á 7 Stunden).
Dieser Nachweis muss im Führerschein eingetragen werden (Ziffer 95 mit Ablaufdatum in der Spalte 12 auf der Rückseite des Führerscheines). Diese Schulung ist 5 Jahre gültig und muss danach wiederholt werden.
Beginnen Sie schon jetzt mit der Weiterbildung und ersparen Sie sich viel Stress in dem Sie die Module regelmäßig aufteilen. Optimal wäre 1 Modul pro Jahr zu absolvieren. Spätestens zu dem im Führerschein eingetragenen Stichtag müssen die Module absolviert und erneut eingetragen werden.
Mit Erlass vom 20. 03 2013 des BMVIT kann der Eintrag C95/D95 bereits 18 Monate vor dem Stichtag erfolgen. Es wird aber das Datum des Stichtages eingetragen.
Achtung: Module, die für die nächste Weiterbildung angerechnet werden sollen, dürfen aber erst innerhalb der 5-Jahresfrist absolviert werden.
Unser Angebot richtet sich an folgende Zielgruppe:
- Personen im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr die entweder die Grundqualifizierungs- Prüfung abgelegt haben oder den Führerschein Klasse D vor dem 9. September 2008 bzw. Klasse C vor dem 9. September 2009 absolviert haben.
Nach Abschluss erhält jede Person einen Ausbildungsnachweis für die Führerscheinbehörde.
Aufbau der Weiterbildung
Mit 09. Dezember 2021 trat die neue GWB Verordnung in Kraft, welche bis 9. Juni 2022 umzusetzen ist.
Folgende Änderungen traten in Kraft:
- Es gibt keine "starren Ausbildungseinheiten" mehr.
- Es gibt drei Schwerpunktsachgebiete
- Mindestens 1 Sachgebiet aus jedem Schwerpunktsachgebiet ist zu absolvieren
- Mindestumfang je Sachgebiet eine Stunde
- Aufteilung eines Modules ist auf zwei Tage möglich
- Maximal 12 Stunden E-Learning ist erlaubt
- Praktische Übungen sind vorgeschrieben
- Ein gültiger ADR-Schein und/oder Tiertransport-Schein wird als Weiterbildungsmodul angerechnet
Schwerpunktsachgebiete
- Verkehrssicherheit (Ziffer 1.b, 1.d, 1.e, 1.f, 1.g, 1.h und 2.a)
- Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Ziffer 3a, 3c, und 3d)
- Reduzierung der Umweltauswirkungen des Fahrens (Ziffer 1.a und 1.c)
Praktische Übungen
Bei folgenden Ziffern sind Praktische Übungen zu absolvieren:
- 1.c: Fähigkeiten zur Optimierung des Kraftstoffverbrauches – praktisches Fahren mit einer Gesamtlenkzeit von mind. 20 Minuten durch jeden Lenker
- 1.f: Fähigkeiten zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Fahrzeuges – z.B. Verzurrtechniken im Schulungsraum oder am Fahrzeug
- 3.c: Fähigkeiten, Gesundheitsschäden vorzubeugen – Übungen für den Umgang mit Lasten wie z.B. Rückengymnastik
Modulaufteilung
Modul Pflicht: Ziffer 1a, 1b, 1d, 3a; mit diesem Modul sind die 3 Pflichtsachgebiete abgedekt
Modul LKW: Ziffer 1e, 1f, 2b, 3g; das sind die reinen LKW-Sachgebiete
Modul Recht: Ziffer 2a, 3b, 3d
Modul Umfeld: Ziffer 3c, 3e, 3f
Modul Öko: Ziffer 1c
Modul Bus: Ziffer 1g, 1h, 2c, 3h; das sind die reinen BUS-Sachgebiete
Dauer und Investition
Die Ausbildung erfolgt nach den Vorschriften der GWB Verordnung. Ein Modul hat eine Ausbildungsdauer von 7 Stunden (ohne Pause). Die Investitionskosten sind als Einzelpreis pro Person angegeben und verstehen sich inkl. Lernunterlagen und Zertifikatsausstellung für die Führerscheinbehörde.
GWB Weiterbildung: € 120,- inkl. MwSt. (€ 100,- netto) pro Modul
Kurstermine
Modul LKW: Montag 26.08.2024 / Samstag 21.08.2024
Modul Recht: Dienstag 27.08.2024 / Samstag 19.10.2024
Modul Pflicht: Mittwoch 28.08.2024 / Samstag 16.11.2024
Modul Öko: Dienstag 03.09.2024 / Samstag 11.01.2025
Modul Umfeld: Mittwoch 04.09.2024 / Samstag 14.12.2024
Achtung: Begrenzte Teilnehmeranzahl. Anmeldung erforderlich!
Hinweis:
Jeweils 1 Thema aus jedem Schwerpunktsachgebiet ist zu absolvieren. Die anderen Themen können individuell absolviert werden, bis die vorgeschriebenen 35 Stunden erreicht werden.
Es kann somit gezielter auf den Weiterbildungsbedarf der Lenker bzw. der Firmen eingegangen werden.