Überprüfung Arbeitsmittel
Bestimmte Arbeitsmittel müssen gemäß Arbeitsmittelverordnung einer Abnahmeprüfung und einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden, wie z.B. Stapler, Krane, Tore, …
Die wiederkehrende Überprüfung muss einmal im Kalenderjahr, spätestens in einem Abstand von 15 Monaten erfolgen und darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden.
Unser Angebot richtet sich an folgende Zielgruppe:
- Unternehmen, die prüfpflichtige Arbeitsmittel verwenden.
Unsere Leistungen
- Durchführung der wiederkehrenden Überprüfungen
- Dokumentation der Prüfergebnisse
Investition
Das Erstgespräch ist immer kostenlos. Die anschließende Vergütung bzw. Ihre Investition richtet sich nach dem Umfang der zu prüfenden Arbeitsmittel. Nähere Informationen bekommen Sie in einem persönlichen Gespräch. Für Anfragen stehen wir Ihnen per Mail oder per Telefon gerne zur Verfügung.