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Unterweisung nach ASchG

Arbeitgeber sind verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen. So verlangt es das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)

Arbeitgeber müssen daher für eine ausreichende Information und Unterweisung der Arbeitnehmer über die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit sowie über die Maßnahmen zur Gefahrenverhütung sorgen.

Eine Unterweisung muss jedenfalls erfolgen

  • vor Aufnahme der Tätigkeit,
  • bei einer Versetzung oder Veränderung des Aufgabenbereiches,
  • bei Einführung oder Änderung von Arbeitsmitteln,
  • bei Einführung neuer Arbeitsstoffe,
  • bei Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren und
  • nach Unfällen oder Ereignissen, die beinahe zu einem Unfall geführt hätten, sofern dies zur Verhütung weiterer Unfälle nützlich erscheint.

Diese Unterweisung muss auf den Arbeitsplatz und den Aufgabenbereich des Arbeitnehmers ausgerichtet sein. Sie hat in regelmäßigen Abständen und nachweislich zu erfolgen.

Die Erfahrung zeigt oft, dass wenn solche Unterweisungen durch eine externe Fachkraft vorgenommen werden, diese oft nachhaltiger wirken.

Gerne führen wir diese Unterweisung für Ihr Unternehmen durch.

Termine und Investition

Das Erstgespräch ist immer kostenlos. Die anschließende Vergütung bzw. Ihre Investition richtet sich nach dem Umfang der Beratung.

Nähere Informationen zu Dauer, Terminen und Kosten bekommen Sie in einem persönlichen Gespräch. Für Anfragen stehen wir Ihnen per Mail oder per Telefon gerne zur Verfügung.

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