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Betreuung Sicherheitsfachkraft Inhalte folgen

Als Arbeitgeber sind Sie vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, Sicherheitskräfte zu bestellen. Dies steht im § 73 im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz. Sicherheitsfachkräfte haben die Aufgabe, die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer, die Sicherheitsvertrauenspersonen und die Belegschaftsorgane auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten und die Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf diesen Gebieten zu unterstützen.

Die Tätigkeit als Sicherheitsfachkraft umfasst folgende Aspekte:

  • Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers in Angelegenheiten der Arbeitssicherheit, einschließlich Unfallverhütung
  • Durchführung und Überprüfung der Evaluierung
  • Planung von Arbeitsstätten
  • Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln
  • Ermittlung und Beurteilung von Gefahren
  • Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung
  • Organisation der Unterweisungen und Erstellen von Betriebsanweisungen
  • Hilfe bei Verwaltungsangelegenheiten

Unser Augenmerk liegt besonders auf der Vermittlung von Praxiserfahrung. Unsere Trainer sind Praktiker und keine Theoretiker. So bekommen Sie die Inhalte der Ausbildung klar, verständlich und einfach in der Anwendung vermittelt.

Das Erstgespräch ist immer kostenlos. Die anschließende Vergütung bzw. Ihre Investition richtet sich nach dem Umfang der Beratung. Nähere Informationen zu Dauer, Terminen und Kosten bekommen Sie in einem persönlichen Gespräch. Für Anfragen stehen wir Ihnen per Mail oder per Telefon gerne zur Verfügung.

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