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Sicherheitsunterweisung für deichselgeführte Stapler

Die Fachkenntnis-Verordnung verlangt für das Bedienen von Hubstaplern einen Nachweis der Fachkenntnisse (Staplerschein).

Deichselgeführte Stapler sind Geh-Flurförderzeuge, die von Mitgängern über eine Deichsel bedient werden. Diese Geräte können auch mit fixen oder hochklappbaren Plattformen für den Bediener ausgestattet sein.

Für Stapler, die die Last ausschließlich innerhalb der Radbasis aufnehmen und befördern, sowie für Stapler, die nur mittels Deichsel geführt werden, ist kein Nachweis der Fachkenntnisse (Staplerschein) erforderlich. Für das Bedienen von deichselgeführten Staplern bedarf es daher keiner besonderen Ausbildung.

Die Gefahren, die von solchen Geräten ausgehen, werden aber oft unterschätzt. Der sichere Einsatz hängt im Wesentlichen vom Fahrverhalten ab. Die meisten Unfälle sind auf Fahr- und Bedienfehler zurückzuführen.

Es gelten daher die Vorschriften des Arbeitnehmerschutzes, wie z.B. Unterweisungspflicht nach § 14 ASchG. Durch diese Unterweisung soll erreicht werden, dass Bediener auf die auftretenden und sich ändernden Gefahren aufmerksam gemacht werden.

Unser Angebot richtet sich an folgende Zielgruppe:

  • Personen, deichselgeführte Stapler bedienen.

Nach Abschluss erhält jede Person einen Schulungsnachweis, der in Österreich für die Unterweisung gemäß § 14 ASchG gültig ist.

Inhalt des Seminars

  • Rechtsvorschriften, Normen und Richtlinien
  • Wartungsarbeiten am Stapler
  • Fahrfehler und Unfälle
  • Lastendiagramm

Termine und Investition

Das Erstgespräch ist immer kostenlos. Die anschließende Vergütung bzw. Ihre Investition richtet sich nach dem Umfang der Beratung.

Nähere Informationen zu Dauer, Terminen und Kosten bekommen Sie in einem persönlichen Gespräch. Für Anfragen stehen wir Ihnen per Mail oder per Telefon gerne zur Verfügung.

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